Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen zwischen Viola Steinberg, Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheim (nachfolgend auch „Dienstleister“ oder „Trainer“) und ihrem Vertragspartner (nachstehend „Auftraggeber“ oder „Teilnehmer“) bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.3. „Kurse“ im Sinne dieser AGB sind alle von Viola Steinberg angebotenen Lehrgänge, Schulungen und Trainings. Diese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob Viola Steinberg Kurse als Präsenzkurse oder online-Kurse oder in gemischter Form durchführt.

1.4. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform verwendet wird, erfolgt dies aus Gründen der Vereinfachung und des besseren Verständnisses juristischer Vertragstexte.

2.Vertragsgegenstand

2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2. Über den Inhalt der angebotenen Kurse informiert der Dienstleister auf seiner Webseite: www.violasteinberg.de oder in einem kostenlosen Vorgespräch.

2.3. Ist ein Auftraggeber an einem Kurs interessiert, kann der Auftraggeber per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit Viola Steinberg aufnehmen. Nach Kontaktaufnahme liegt es dem Dienstleister frei ein kostenloses Vorgespräch anzubieten und zu vereinbaren. In diesem Vorgespräch werden die Inhalte des gewünschten Kurses und die Erwartungen an den Auftraggeber besprochen. Es steht dem Viola Steinberg frei, dem Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages über einen Kurs anzubieten.

2.4. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.5. Psychologische und/oder therapeutische Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebots.

2.6. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Angebots durch Viola Steinberg und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.

3.2. Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind im schriftlichen Auftrag beschrieben (d.h. insbesondere die Kursbezeichnung, zeitlicher Ablauf, Umfang des Kurses und die Kursgebühr).

3.3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Kommunikation im Rahmen des Kurses und des Vertrages erfolgt in deutscher Sprache.

3.4. Viola Steinberg speichert den Vertragstext (d.h. das Angebot) nach Vertragsschluss und stellt dem Auftraggeber dies auf Verlangen nochmals zur Verfügung.

4.Vertragsdauer, Rücktritt/ Stornierung

4.1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2. Im Hinblick auf den mit der Durchführung des Kurses verbundenen organisatorischen, zeitlichen, räumlichen und personellen Aufwand ist der Dienstleister zur Durchführung des Kurses nur verpflichtet, wenn sich bis spätestens 7 Werktage vor Kursstart mindestens die für den Kurs vorgesehenen Mindestanzahl an Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. Anderenfalls behält Viola Steinberg sich vor, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn verfügbar, kann Viola Steinberg dem Teilnehmer alternativ die Teilnahme am Kurs zu einem anderen Termin anbieten. Nimmt der Teilnehmer dieses Angebot nicht an, kann der Dienstleister von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch machen. Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

4.3. Im Falle des Rücktritts durch Viola Steinberg, erstattet Viola Steinberg die geleisteten Vorauszahlungen des Auftraggebers unverzüglich.

4.4. Rücktritts/ Stornierung durch den Auftraggeber (Schulen, KiTa, öffentliche Einrichtungen,
Vereine):

4.4.1. Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung, zeigt dies der Auftraggeber, so früh wie möglich an.

4.4.2. Folgende Kosten entstehen bei einer Stornierung:
a. Für Stornierungen bis 6 Monate vor dem ersten Termin fällt kein Ausfallhonorar an.
b. Bei Stornierungen bis zu 3 Monaten vor dem ersten Termin sind 50% des Auftragswertes zu zahlen.
c. Bei Stornierungen bis zu 1 Monat vor dem ersten Termin fallen 100% der vereinbarten Auftragssumme an.

4.4.3. Wenn der Auftraggeber einen für Viola Steinberg akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallshonorar an.
4.4.4. Via Vorkasse beglichene Honorare, werden gemäß den Stornoregelungen prozentual gutgeschrieben.

4.5. Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer (offener Kurs):

4.5.1. Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag zeigt dies der Auftraggeber, so früh wie möglich an.
4.5.2. Folgende Kosten entstehen bei einer Stornierung (z.B. Rücktritt, Krankheit):
a. 8-28 Tage vor Kursbeginn: 50% des Gesamtbetrages
b. 0-7 Tage vor Kursbeginn: 100 % des Gesamtbetrages

4.5.3. Falls es eine Warteliste gibt, kann nach Rücksprache der Platz von einem anderen Kind übernommen werden.

4.5.4. Nach Rücksprache kann sich der Teilnehmer auch selbstständig um Ersatz kümmern.

4.5.5. Via Vorkasse beglichene Teilnahmegebühren, werden gemäß den Stornoregelungen prozentual gutgeschrieben.

5. Leistungsumfang

5.1. Der Dienstleister wird die Kurse in dem vereinbarten Umfang und mit den vereinbarten Kursinhalten durchführen und dem Teilnehmer nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen die Kursteilnahme ermöglichen.

5.2. Der Dienstleister ist dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte in die Leistungserbringung mit einzubeziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die vereinbarte Leistung bleibt unberührt.

6.Kursdurchführung, Ausschluss von Teilnehmern

6.1. Sofern nicht im Einzelfall abgestimmt, gelten die jeweils angegebenen Kurszeiten. Es besteht ein Anspruch auf Terminverschiebungen und Nachholungen, wenn der Auftraggeber aus nicht vom Dienstleister zu vertretenden Gründen Termine versäumt oder nicht wahrnehmen kann.

6.2. Bei Trainings in Schulen oder KiTas muss eine Person von Seiten des Auftraggebers den Kurs begleiten. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Veranstalter/ Auftraggeber/ Personal des Veranstaltungsortes.

6.3. Bei den Durchführungen der Gruppenkurse wird auf jedes Kind und jede Gruppe individuell eingegangen. Hierbei werden Situationen nachgestellt, sowie spielerisch Verhaltensmuster reflektiert. In diesem Zusammenhang kann eine Berührung durch den Trainer am Arm des Kindes Teil der Übungssituation sein.

6.4. Der Dienstleister ist berechtigt, den gesamten Kurs oder einzelne Termine abzusagen, wenn eine Durchführung aus einem nicht von ihm verursachtem Grund nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung oder anderweitig kurzfristiger Verhinderung des Trainers und bei höherer Gewalt (d.h. jedes Ereignis außerhalb unseres Einflussbereiches, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gehindert sind, z.B. Naturereignisse, Streik, sowie unerwartet auftretende Leistungshindernisse aufgrund von Pandemien oder Epidemien, von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder behördlichen Verfügungen). Der Dienstleister wird sich nach besten Kräften bemühen, die Durchführung des Kurses zu ermöglichen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers erstattet er im jeweils von der Absage des Kurses oder einzelner Termine betroffenen Umfang unverzüglich.

6.5. Bei Kursabbruch oder Nicht-Teilnahme durch den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der Vergütung.

6.6. Viola Steinberg ist berechtigt, einzelne Teilnehmer auch ohne Vorankündigung von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den planmäßigen Ablauf des Kurses stören, das Trainingserlebnis oder den Trainingserfolg anderer Teilnehmer beeinträchtigen oder einen anderen Teilnehmer oder den Trainer in unverhältnismäßiger Weise beschimpfen, beleidigen, bedrohen oder tätlich angreifen. Je nach schwere der Beeinträchtigung entscheidet der verantwortliche Trainer vor Ort, ob er den betreffenden Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten verwarnt und dabei mit dem Ausschluss bei Fortsetzung droht oder diesen mit sofortiger Wirkung vom Training ausschließt.

6.7. Bei Trainings, die nur für eine bestimmte Altersgruppe bestimmt sind, können Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden, wenn festgestellt wird, dass bei der Anmeldung unrichtige Angaben zum Alter gemacht wurden und dabei keine Absprache mit Viola Steinberg über die ausdrückliche Zulassung zu Training stattgefunden hat.

6.8. Ein Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

6.9. Kursmaterial und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Teilnehmer folgen den Anweisungen des Trainers.

7.offene Kurse

7.1. Bitte achten Sie darauf, dass das teilnehmende Kind krankenversichert und der Impfschutz (Tetanus) ausreichend ist. Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflicht Versicherung und eine eigene Unfallversicherung.

7.2. Im Falle von ansteckenden Krankheiten gilt das Verhalten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfsG).

8.Preise und Zahlung

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Viola Steinberg die Gebühren in der jeweils vereinbarten Höhe zu entrichten. Ist eine Zahlung durch Dritte vereinbart (z.B. Behörden, Arbeitgeber), schuldet der Auftraggeber die Vergütung bei Verzug oder Zahlungsausfall des jeweils benannten Dritten.

8.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die vereinbarte Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Viola Steinberg ist berechtigt, ihre Leistungen gegen Vorkasse zu erbringen.

8.3. Alle Preise sind gemäß §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

8.4. Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig und zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag entsprechend dieser Vorgabe nicht rechtzeitig eingegangen, ist Viola Steinberg berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

9.Haftung

9.1. Für möglich auftretende Verletzungen während der Kurse wird keine Haftung übernommen.

9.2. Viola Steinberg haftet gegenüber dem Teilnehmer – unabhängig von der Rechtsgrundlage – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen (d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer daher regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist Viola Steinbergs Haftung
ausgeschlossen.

9.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Gerichtsstand, Schlussbesstimmungen

10.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

10.3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 06/2024